Informationen für ukrainische Lehrkräfte

  • Schulische Bildung

Beratung und Fragen
Die Landesstelle Schulische Integration (LaSI) berät bei der Suche nach einer passenden Beschäftigung. Während der Tätigkeit an einer Schule wird durch die Landesstelle Schulische Integration eine inhaltliche Begleitung angeboten. Die Begleitung zielt darauf ab, owohl die beteiligten Schulen als auch die dort neu beschäftigten Personen im Sinne einer qualifizierten Zusammenarbeit zu unterstützen. Dazu werden bedarfsorientiert Informationen zur Gestaltung der neuen Aufgaben weitergegeben aber auch vorhandene Kenntnisse einbezogen.

Stellenausschreibungen
Ausschreibungen werden im Portal www.verena.nrw.de veröffentlicht: „Stellen suchen → Fächer/Berufsgruppe/Schulformgruppe → Suche nach: Unterstützung Geflüchteter.“
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, sich direkt an einer Schule nach einer befristeten Beschäftigungsmöglichkeit zu erkundigen.

Das Tätigkeitsprofil
Die Tätigkeit an der Schule soll dazu beitragen, die nach Nordrhein-Westfalen geflüchteten Kinder und Jugendlichen beim Ankommen und der Integration in ihrer neuen Schule individuell zu begleiten. Die Aufgabenwahrnehmung orientiert sich daher am Bedarf der Kinder und Jugendlichen.

Sprachliche Voraussetzungen
Die Tätigkeit setzt in der Regel deutsche Sprachkenntnisse voraus und wird in Absprache mit der beteiligten Schulleitung konkretisiert. Alternativ können auch nachgewiesene englische Sprachkenntnisse die Voraussetzungen erfüllen.

Notwendige Unterlagen, der Verdienst und weitere Fragen
Weitere Informationen stehen im Internetauftritt www.bra.nrw.de/-3758 zur Verfügung.

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