Bürgerschaftliches Engagement

KOMM-AN NRW

KOMM-AN NRW ist ein Landesprogramm, an dem alle Städte und Gemeinden in NRW partizipieren können. Dabei steht vor allem die Stärkung und Begleitung des ehrenamtlichen Engagements bei der Integration von neueingewanderten Menschen in den Kommunen im Fokus. Was zunächst als zeitlich befristetes Projekt begann, hat sich in den letzten Jahren weiterentwickelt und ist seit 2022 mit der Aufnahme im Teilhabe und Integrationsgesetz NRW in den Regelaufgabenkatalog für die Kommunalen Integrationszentren (KI) überführt und damit für die Zukunft rechtlich verstetigt worden. Die Geschichte unseres Einwanderungslandes NRW zeigt: Teilhabe und Integration brauchen Zeit und sind letztlich ein Prozess, der über Generationen andauert. 

Übergeordnete Ziele: Unterstützung und Anerkennung des ehrenamtlichen Engagements, Austausch und Wissen für alle im Sozialraum lebenden Menschen zu fördern, um ein friedliches Zusammenleben und ein die Vielfalt wertschätzendes Klima zu schaffen. Diskriminierung kann so präventiv begegnet, Vorurteile und Ängste können abgebaut und demokratische Wertebildung ermöglicht werden. 

Für das Jahr 2024 können wieder Zuwendungen zur Förderung des ehrenamtlichen Engagements bei der Integration von neueingewanderten Menschen in den Kommunen beantragt werden. Für die Antragstellung steht Ihnen in diesem Jahr neben dem bekannten PDF-Antragsformular, welches Sie bitte ausgefüllt und unterschrieben an Frau Plogmann übersenden, auch ein Online-Formularserver zur Verfügung. Der Online-Formularserver kann über folgenden Link aufgerufen werden.

zum Formularserver

Antragsphase für das Förderprogramm KOMM-AN NRW PT II: 08.12.2023 bis 19.01.2024

Zur Unterstützung des Ehrenamts werden die Kommunalen Integrationszentren (KI) gefördert. Es werden Sachausgaben bis zu 15.000 € für die Koordinierung, Vernetzung und Qualifizierung im Rahmen der Aufgaben des Programms KOMM-AN gefördert. Diese Mittel werden vielfältig in Abstimmung mit den Akteurinnen und Akteuren vor Ort eingesetzt, um die Ehrenamts- und Integrationsarbeit stetig zu stärken und zu erweitern.

Die jährliche Fördersumme des Förderprogramms liegt für den Kreis Borken bei 161.100,00 €. Das Kommunale Integrationszentrum ist seit 2016 zuständig für die Beantragung und den Nachweis der Mittelverwendung des Förderprogramms. Im Rahmen dieses Programmteils soll den Kommunen die Möglichkeit gegeben werden, ihre kommunalen Bedarfslagen zum Tragen zum Bringen. Dieser Programmteil ist deshalb offen konzipiert und ermöglicht den Zuwendungsempfängern im Rahmen der vier unterschiedlichen Bausteine vielfältige Möglichkeiten und Freiräume. 

Allgemeiner Hinweis:

Bei allen Berichten, Dokumentationen und Veröffentlichungen des Projektes ist der Hinweis aufzunehmen, dass die Maßnahme durch das Kommunale Integrationszentrum Kreis Borken im Rahmen von „KOMM-AN NRW“ aus Mitteln des Landes Nordrhein-Westfalen (Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration NRW) gefördert wird bzw. gefördert worden ist.

Ansprechpartner*in

Sigrun Plogmann
KOMM-AN NRW

Tel.: 02861 681-4371
s.plogmann@~@kreis-borken.de

Laura Gevers
Verwaltung

Tel.: 02861 681-4383
l.gevers@~@kreis-borken.de


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